Der AfD-Kreisverband Hannover Stadt sowie der AfD-Bundestagsabgeordnete und Ratsherr Jörn König haben die Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Onay, abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Auslöser dieses rechtlichen Vorgehens sind die Entgleisungen eines Stadtsprechers in einem Artikel der Neuen Presse vom 27.07.2021, in welchem dieser im Auftrag von Herrn Onay die Ausladung der AfD von einer rathausinternen Gesprächsrunde damit begründete, dass der Oberbürgermeister nicht mit „Rechtsextremen“ zusammenarbeite und man nur die „demokratischen Kräfte“ im Rat einladen wolle. In Hinblick auf diese haltlosen Verunglimpfungen verlangt die AfD nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Hierzu erklärt Herr MdB König: „Es ist eine Sache, wenn sich die politischen Wettbewerber regelmäßig auf dieses unterirdische Niveau begeben, um die AfD zu diskreditieren. Geschieht dies – wie hier – jedoch durch städtische Mitarbeiter in amtlicher Eigenschaft, stellt dies einen dreisten Verstoß gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot dar, dem staatlichen Stellen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterliegen. Gerade im laufenden Wahlkampf verletzen die öffentlichen Entgleisungen des Sprechers von Herrn Onay eklatant das Recht der AfD auf politische Chancengleichheit. Dieses rechtswidrige Verwaltungshandeln werden wir uns nicht gefallen lassen. Wir stehen als Rechtsstaatspartei fest auf dem Boden des Grundgesetzes und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sollte Herr Onay die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigern, werden wir unsere Ansprüche notfalls über unseren Rechtsbeistand gerichtlich durchsetzen.“