Alte Mauern, neue Fragen – Herausforderungen des Justizvollzugs in Niedersachsen

Von AfD Hannover

Der Justizvollzug steht in Niedersachsen wie in vielen anderen Bundesländern aktuell vor immensen Herausforderungen. Zwei Themen drängen sich dabei besonders auf: Der Umgang mit transgeschlechtlichen Insassen im Licht des Selbstbestimmungsgesetzes sowie die Frage nach der baulichen und organisatorischen Zukunft der Haftanstalten – insbesondere in Bezug auf Teilprivatisierung. Beide Bereiche zeigen, wie sehr Menschenrechte, Sicherheitsinteressen und pragmatische Verwaltungslösungen miteinander ringen – und wie dringend mutige, differenzierte Antworten gebraucht werden.

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes kann in Deutschland jede Person – ohne medizinische oder psychologische Prüfung – ihren Geschlechtseintrag mit einer formlosen Erklärung ändern. Eine Gesetzesänderung, die nicht nur im Justizvollzug zu enormen Spannungen geführt hat. Prominente Beispiele aus anderen Ländern, etwa aus England und den USA, zeigen, wohin das führen kann: Männer, die sich – teils auch strategisch – als Frauen deklarieren, landen in Frauengefängnissen. Dort kam es in mehreren Fällen zu sexuellen Übergriffen, Bedrohungen und Gewalt an weiblichen Insassen. In Deutschland gibt es bereits entsprechende Vorfälle: In Chemnitz belästigte ein Trans-Häftling Mitinsassinnen und Justizvollzugsbeamtinnen massiv, in Niedersachsen (JVA Vechta) wurden mehrere sexuelle Übergriffe durch einen transgeschlechtlichen Insassen dokumentiert. Die Unsicherheit und Angst der weiblichen Häftlinge sind nachvollziehbar – doch das Gesetz nimmt dies zumindest billigend in Kauf.

Erschwerend kommt hinzu, dass das niedersächsische Justizvollzugsgesetz aktuell keinerlei klare Regelung enthält, welche Kriterien für die Zuordnung zu einem Männer- oder Frauengefängnis gelten. Selbst auf politische Nachfragen bleibt das Justizministerium unkonkret, konkrete Gesetzesinitiativen zur Klarstellung lassen auf sich warten.

Das zentrale Dilemma: Einerseits gilt es, das geltende Recht auf Selbstbestimmung und die Würde des Menschen zu achten. Andererseits besteht eine unübersehbare Gefährdung der Sicherheit und des Schutzes weiblicher Insassen und Bediensteter. Ich als AfD Landtagsabgeordneter und Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes fordere: Soweit im niedersächsischen Justizvollzugsgesetz Bezug auf das Geschlecht einer Person genommen wird, ist grundsätzlich das bei der Geburt festgestellte biologische Geschlecht maßgebend.

Parallel zu dieser gesellschaftspolitischen Debatte kämpfen Niedersachsens Justizvollzugsanstalten mit sehr handfesten, infrastrukturellen Problemen. Da gibt es die betagten Anstalten, von denen einige den Charme vergangener Jahrhunderte verströmen – und genau so sind sie oft auch ausgestattet: Überalterte Baustrukturen, mangelnde Barrierefreiheit und Sicherheitsdefizite prägen das Bild vieler Gefängnisse. Natürlich ist Niedersachsen bemüht, durch Modernisierungen und Investitionen bessere Bedingungen für Inhaftierte und Bedienstete zu schaffen. Doch bleibt es bislang vielfach Stückwerk, denn je nach Einrichtung schwankt die Lage erheblich. Die Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität werden vielerorts nicht ausreichend erfüllt.

Vor diesem Hintergrund rückt das Modell der teilprivatisierten Justizvollzugsanstalt immer wieder in den Mittelpunkt. Die Idee: Private Betreiber übernehmen bestimmte Aufgaben – von Gebäudemanagement bis hin zu Teilen der Verwaltung –, um Kosten zu senken, Innovationen voranzutreiben und öffentliche Ressourcen zu entlasten. Die Vorteile: Effizienzgewinne, Investitionen in bessere Ausstattung, flexiblere Personalplanung und eine kontinuierliche Qualitätssteigerung durch Wettbewerb. Doch dieser Effizienzgewinn darf nicht zulasten der staatlichen Kontrolle und der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien gehen. Nur, wenn der Staat die Standards klar definiert und die Einhaltung durchsetzt, können Teilprivatisierungen eine echte Lösung sein – und verhindern, dass wirtschaftliche Interessen das Primat der Menschenwürde aushebeln.

Der Justizvollzug ist ein Spiegel unserer Werte. Der Umgang mit transgeschlechtlichen Insassen und die Frage nach der Zukunft unserer Gefängnisse zeigen, wie sehr Menschenwürde, Sicherheit und Pragmatismus miteinander ringen. Es liegt an der Politik, endlich mutige Regeln zu schaffen, die beiden Seiten gerecht werden. Das verlangt Ehrlichkeit bei der Benennung der Risiken – für Frauen, Insassen und das Personal. Ebenso braucht es Investitionen in moderne, menschenwürdige Infrastruktur und eine moderne Verwaltung, die Innovationen zulässt, ohne Kontrollverlust zu riskieren.

Solange das niedersächsische Justizministerium weiter zögert, Gesetzesinitiativen verschleppt und sich die gesellschaftlichen Lager in parteipolitischen Grabenkämpfen verbeißen, werden die Gefängnismauern nicht die einzigen starren Barrieren bleiben. Wer Freiheit, Sicherheit und Verantwortung für alle will, muss jetzt handeln – um Ideologie durch Realitätssinn zu ersetzen.

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